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Sicherheitshinweiskarten für Tassen, Glas, Porzellan, Keramik, Steinzeug, Schiefer & Beton

100 Stück | Visitenkartengröße | Rechtssicher für Handmade-Produkte

Rechtssichere Sicherheitshinweise für Produkte aus Glas, Porzellan, Keramik, Steinzeug, Schiefer und Beton – klar formuliert, professionell gestaltet und sofort einsatzbereit.

Seit dem 01.01.2025 gilt die gesetzliche Kennzeichnungspflicht auch für Handmade-Produkte aus diesen Materialien. Wenn du Tassen, Dekoartikel oder gegossene Betonprodukte verkaufst oder verschenkst, musst du einen passenden Sicherheitshinweis beilegen.

Mit diesen Sicherheitshinweiskarten erfüllst du die gesetzlichen Vorgaben einfach, schnell und professionell – ohne eigene Sicherheitstexte erstellen zu müssen.

Ideal für Handmade-Shops, Marktstände, SB-Häuschen und den Onlineverkauf.


Geeignet für:

  • Tassen und Becher

  • Produkte aus Glas

  • Produkte aus Porzellan

  • Keramikartikel

  • Steinzeug

  • Schiefer
  • Beton-Dekorationen

  • gegossene oder gebrannte Einzelstücke


Produktdetails:

  • 100 Sicherheitshinweiskarten pro Packung

  • Format: Visitenkartengröße (ca. 85 × 55 mm)

  • Gedruckt auf hochwertigem, stabilem Offsetkarton (300–350 g/m²)

  • Klar verständlich und rechtssicher formuliert

  • Abgestimmt mit Beratern im Gewerberecht

  • Ideal zum Beilegen oder Anbringen am Produkt


Warum Sicherheitshinweise für Glas, Keramik & Beton etc. wichtig sind:

Produkte aus Glas, Porzellan, Keramik, Steinzeug oder Beton können je nach Verwendung besondere Materialeigenschaften aufweisen, zum Beispiel:

  • Bruch- und Splittergefahr

  • Verletzungsgefahr bei Beschädigung

  • nicht für bestimmte Anwendungen geeignet (z. B. nicht spülmaschinen- oder mikrowellengeeignet, sofern zutreffend)

  • mögliche Abplatzungen bei Beton oder Keramik

Die passenden Sicherheitshinweise informieren deine Kundinnen transparent über den sachgemäßen Gebrauch und schützen dich als Herstellerin rechtlich ab.


Deine Vorteile auf einen Blick:

  • Erfüllt die gesetzliche Kennzeichnungspflicht seit 01.01.2025

  • Sicherheitshinweise für Tassen, Glas, Porzellan, Keramik, Steinzeug, Schiefer & Beton

  • Professionelles und einheitliches Auftreten

  • Zeitersparnis – keine eigene Texterstellung notwendig

  • Rechtssichere Kennzeichnung für Handmade-Produkte

Pro verkauftem oder verschenktem Artikel ist eine Sicherheitshinweiskarte verpflichtend beizulegen.

So kannst du deine Produkte aus Glas, Keramik oder Beton mit gutem Gefühl verkaufen – kreativ, professionell und rechtlich abgesichert.

TASSEN / GLAS / PORZELLAN / KERAMIK / STEINZEUG / SCHIEFER / BETON Warnhinweise Karten

Normaler Preis €8,50
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Sicherheitshinweiskarten für Tassen, Glas, Porzellan, Keramik, Steinzeug, Schiefer & Beton

100 Stück | Visitenkartengröße | Rechtssicher für Handmade-Produkte

Rechtssichere Sicherheitshinweise für Produkte aus Glas, Porzellan, Keramik, Steinzeug, Schiefer und Beton – klar formuliert, professionell gestaltet und sofort einsatzbereit.

Seit dem 01.01.2025 gilt die gesetzliche Kennzeichnungspflicht auch für Handmade-Produkte aus diesen Materialien. Wenn du Tassen, Dekoartikel oder gegossene Betonprodukte verkaufst oder verschenkst, musst du einen passenden Sicherheitshinweis beilegen.

Mit diesen Sicherheitshinweiskarten erfüllst du die gesetzlichen Vorgaben einfach, schnell und professionell – ohne eigene Sicherheitstexte erstellen zu müssen.

Ideal für Handmade-Shops, Marktstände, SB-Häuschen und den Onlineverkauf.


Geeignet für:

  • Tassen und Becher

  • Produkte aus Glas

  • Produkte aus Porzellan

  • Keramikartikel

  • Steinzeug

  • Schiefer
  • Beton-Dekorationen

  • gegossene oder gebrannte Einzelstücke


Produktdetails:

  • 100 Sicherheitshinweiskarten pro Packung

  • Format: Visitenkartengröße (ca. 85 × 55 mm)

  • Gedruckt auf hochwertigem, stabilem Offsetkarton (300–350 g/m²)

  • Klar verständlich und rechtssicher formuliert

  • Abgestimmt mit Beratern im Gewerberecht

  • Ideal zum Beilegen oder Anbringen am Produkt


Warum Sicherheitshinweise für Glas, Keramik & Beton etc. wichtig sind:

Produkte aus Glas, Porzellan, Keramik, Steinzeug oder Beton können je nach Verwendung besondere Materialeigenschaften aufweisen, zum Beispiel:

  • Bruch- und Splittergefahr

  • Verletzungsgefahr bei Beschädigung

  • nicht für bestimmte Anwendungen geeignet (z. B. nicht spülmaschinen- oder mikrowellengeeignet, sofern zutreffend)

  • mögliche Abplatzungen bei Beton oder Keramik

Die passenden Sicherheitshinweise informieren deine Kundinnen transparent über den sachgemäßen Gebrauch und schützen dich als Herstellerin rechtlich ab.


Deine Vorteile auf einen Blick:

  • Erfüllt die gesetzliche Kennzeichnungspflicht seit 01.01.2025

  • Sicherheitshinweise für Tassen, Glas, Porzellan, Keramik, Steinzeug, Schiefer & Beton

  • Professionelles und einheitliches Auftreten

  • Zeitersparnis – keine eigene Texterstellung notwendig

  • Rechtssichere Kennzeichnung für Handmade-Produkte

Pro verkauftem oder verschenktem Artikel ist eine Sicherheitshinweiskarte verpflichtend beizulegen.

So kannst du deine Produkte aus Glas, Keramik oder Beton mit gutem Gefühl verkaufen – kreativ, professionell und rechtlich abgesichert.

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